Autoscheiben im Winter: Das „Guckloch“ reicht nicht

Scheiben enteisen

Auch wenn Sie morgens wenig Zeit haben: Entfernen Sie vor dem Losfahren Eis und Schnee sorgfältig von den Scheiben Ihres Autos. Abgesehen davon, dass Sie ansonsten sich und andere gefährden, erwartet Sie bei einem Unfall unter Umständen Ärger mit der Versicherung. Bei Personenschäden droht Ihnen zudem ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Mit einem Bußgeld müssen Sie sowie so rechnen.

Und wenn Sie schon am Fegen und Kratzen sind: Spiegel, Scheinwerfer, Blinklichter und die Heckleuchten müssen ebenfalls freigelegt sein. Wenn Ihr Auto über kamerabasierte Fahrerassistenzsysteme verfügt, achten Sie darauf, dass der Bereich der Scheibenkamera eisfrei ist, sonst funktionieren die Assistenzsysteme nicht richtig. Zum Entfernen von Eis auf der Scheibe setzen Sie niemals heißes Wasser ein. Es besteht die Gefahr, dass die Scheibe wegen des plötzlichen Temperaturunterschieds reißt.

Sind die Scheiben eisfrei, vergessen Sie nicht die Heckscheibenheizung, Spiegelheizung, Lüftung etc. wieder auszuschalten. Das spart Kraftstoff!

Scheiben von Beschlag befreien

Bei niedrigen Temperaturen kondensiert Feuchtigkeit an den Autoscheiben besonders gut und die Scheiben beschlagen. Das ist nicht nur lästig, sondern bei der Fahrt sogar gefährlich, weil die Sicht nicht ausreicht. Unser Tipp: Setzen Sie kurzzeitig die Klimaanlage ein. Sie trocknet die Luft und lässt sich darum wirkungsvoll gegen Scheibenbeschlag nutzen. Richten Sie den Luftstrom bei voller Leistung von Gebläse und Klimaanlage auf die Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben.

Bei Außentemperaturen unter fünf Grad sollten Sie die Klimaanlage jedoch nicht einschalten, da sie vereisen und damit beschädigt werden kann. In diesem Fall dürfen nur noch Scheibenschwamm, Antibeschlag-Tuch, Heizung und Gebläse zum Einsatz kommen. Achten Sie als vorbeugende Maßnahme gegen starken Beschlag auch auf regelmäßige Reinigung der Scheiben von innen. An Schmutzpartikeln kann Kondenswasser besonders gut haften.